Mitglieder und Sympathisanten der zurückgezogenen eidgenössischen Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», kurz «Schutzinitiative», haben an einer gut besuchten Gründungsversamm- lung am 30. Januar 2016 in Olten den gleichnamigen «Verein Schutzinitiative» gegründet. Das Präsidium des Ver- eins hat der ehemalige Zürcher Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP) übernommen. Ziel des Vereins ist es, landesweit einen massgeblichen Beitrag zur Stärkung der Elternrechte im Hinblick auf die Sexualaufklärung und -erziehung der Kinder an der Volksschule zu leisten und Missbräuche aufgrund von unwissenschaftlichem und ideologisch belastetem Schulunterricht zu unterbinden bzw. zu korrigieren.

Mitglieder und Sympathisanten der zurückgezogenen eidgenössischen Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», kurz «Schutzinitiative», haben an einer gut besuchten Gründungsversamm- lung am 30. Januar 2016 in Olten den gleichnamigen «Verein Schutzinitiative» gegründet. Das Präsidium des Ver- eins hat der ehemalige Zürcher Nationalrat Toni Bortoluzzi (SVP) übernommen. Ziel des Vereins ist es, landesweit einen massgeblichen Beitrag zur Stärkung der Elternrechte im Hinblick auf die Sexualaufklärung und -erziehung der Kinder an der Volksschule zu leisten und Missbräuche aufgrund von unwissenschaftlichem und ideologisch belastetem Schulunterricht zu unterbinden bzw. zu korrigieren.

Die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» wurde am 17. De- zember 2013 mit 110’000 gültigen Unterschriften eingereicht und am 30. Januar 2014 von der Bundeskanzlei für formell zustande gekommen erklärt. Ziel der Volksinitiative war es, Kinder im Kindergarten und in den ersten zwei Klassen der Primarschule vor obligatorischem Sexualkundeunterricht zu schützen. Das Initiativkomitee hat am 29. Juni 2015 entschieden, die Volksinitiative zurückzuziehen und das Komitee in einen Verein umzuwandeln. Grund dafür war die Feststellung, dass die Initiative allein schon durch das Zustandekommen viel Schutzwirkung entfaltet hat: Das Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik in Luzern wurde geschlossen und der «Lehrplan 21» der Deutsch- schweizer Kantone enthält keinen Sexualkundeunterricht vor dem vollendeten 10. Altersjahr. Mit der Gründungs- versammlung vom 30. Januar 2016 wurde nun die Umwandlung des Initiativkomitees in einen Verein nach Zivilge- setzbuch Art. 60 ff. abgeschlossen.

Der Vereinsvorstand wird von mehreren national bekannten Politgrössen angeführt. Das Präsidium hat Toni Borto- luzzi (SVP/ZH) übernommen, der als Nationalrat in den letzten 24 Jahren auch in zahlreichen Kommissionen Einsitz hatte. Ihm zur Seite stehen unter anderem die beiden Nationalrätinnen Roberta Pantani (Lega/TI) und Verena Herzog (SVP/TG) sowie der ehemalige Co-Präsident des Initiativkomitees Nationalrat Dr. Sebastian Frehner (SVP/BS), der ehemalige Nationalrat Urs Nussbaumer (CVP/SO) und Kantonsrat Dr. med. Daniel Beutler (EDU/BE).

Der Verein setzt sich gemäss seinen Statuten «aktiv für den Schutz vor Sexualisierung von Kindern in Kindergarten und Primarschule» ein. Er bekämpft insbesondere obligatorischen Sexualkundeunterricht für Kinder vor dem vollen- deten neunten Altersjahr. Er heisst hingegen eine altersgemässe Sexualaufklärung zur Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung gut, ebenso wie Unterricht zur Prävention von Kindsmissbrauch ab dem Kindergarten, sofern dieser Unterricht keine Sexualerziehung beinhaltet. Darüber hinaus wendet er sich gegen jeden nicht altersgemässen Sexualkundeunterricht für Kinder auch in höheren Stufen der Volksschule.

Der Verein hat sich im Rahmen der Unterschriftensammlung für die eidgenössische Volksinitiative eine ansehnliche Basis von Sympathisanten erarbeitet und kann somit auf eine wirkungsvolle Unterstützung aus der Bevölkerung zäh- len. Organisatorisch wird der Vereinsvorstand von fünf verschiedenen Beiräten assistiert: einem pädagogischen, ei- nem juristischen, einem ärztlichen, einem politischen und einem internationalen Beirat.

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Initiativkomitee zieht Schutzinitiative zurück und gründet «Verein Schutzinitiative»

Durch die Lancierung der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» konnte der Sexualisierung unserer Kinder in frühen Jahren durch Kindergarten und Volksschule Einhalt geboten werden. Dieser Erfolg ohne Volksabstimmung hat das Komitee der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» dazu veranlasst, die Volksinitiative zurückzuziehen. Das Komitee wird nun in den «Verein Schutzinitiative» umgewandelt. Dieser soll die weitere Entwicklung des Sexualkundeunterrichts in der Schweiz überwachen und die erforderlichen Massnahmen ergreifen, um Auswüchse zu verhindern. Der Verein wird Initiativ- und Referendumsstärke besitzen und seine Schutzfunktion effizient wahrnehmen können. Die vierteljährliche Zeitschrift «Schutzinitiative aktuell» mit einer Auflage von 30’000 Exemplaren wird weitergeführt.

Seit der Lancierung der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» im Jahr 2011 wurden zahlreiche positive Ergebnisse erzielt:

  1. Die breite Öffentlichkeit wurde für das Thema des Sexualkundeunterrichts sensibilisiert.
  2. Bund und Kantone wurden veranlasst, sich mit der vom BAG propagierten Einführung von Sexualkundeunterricht ab Kindergarten zu befassen. Das Zustandekommen der Initiative mit 110’000 gültigen Unterschriften zeigt eindrücklich, dass die Bevölkerung die schleichende Einführung dieses Unterrichts nicht einfach hinnimmt.
  3. Weiter wurde erreicht, dass aus den Basler «Sexboxen» für Kindergarten und Primarschulen das pornografische Material entfernt und die unsensible Bezeichnung «Sexbox» abgeändert wurde.
  4. Das Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule an der Pädagogischen Hochschule in Luzern, welches im Auftrag des BAG geschaffen worden war, wurde geschlossen und das BAG einmal mehr in die Schranken verwiesen.
  5. Bei der Erstellung des Lehrplans 21 wurde darauf geachtet, dass vor dem 10. Altersjahr der Kinder
    keine Einheiten von Sexualkundeunterricht vorgesehen werden. Im gesamten Lehrplan wurde auf die Verwendung des ideologisierten Ausdrucks «Gender» verzichtet.

Das Initiativkomitee hat vorgängig zu seinem Entscheid eine repräsentative Meinungsumfrage beim Institut DemoScope in Auftrag gegeben. Das Institut kam durch Befragung von 1’168 Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern aus allen Landesteilen zum Ergebnis, dass derzeit alle von der Volksinitiative formulierten Anliegen von einer Mehrheit der stimmberechtigten Bevölkerung unterstützt werden. Einzelheiten dazu werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Das Komitee zieht die Initiative nun dennoch zurück, weil es zur Überzeugung gelangt ist, besser nicht die kurzfristige Entscheidung an der Urne zu suchen, sondern die Kräfte in einer langfristigen Kampagne mit Schutzfunktion für Kinder bis zum vollendeten neunten Altersjahr und darüber hinaus zu bündeln. Die Umwandlung des Komitees in einen Verein und die Fortsetzung der operativen Tätigkeiten durch diesen Verein bewogen das Komitee fast einstimmig, den Strategiewechsel gutzuheissen.


Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: www.schutzinitiative.ch
Nationalrat Dr. iur. Sebastian Frehner, 079 620 71 04
Prof. Dr. iur. Suzette Sandoz, a. Conseillère nationale, 021 728 82 02
Roberta Pantani, Consigliera nazionale, 079 621 02 85


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Die Debatte vom 4. März 2015 im Nationalrat hat eines deutlich gezeigt: Es gibt starke und überzeu- gende Voten für die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», die Ende 2013 mit 110‘000 gültigen Unterschriften eingereicht worden ist. In den Medien wurde die «Schutzinitiative» bereits im Vorfeld der Debatte engagiert diskutiert. Im Ratsplenum lieferten sich Pro und Kontra heftige Wortgefechte. Das Endergebnis von 36 Ja zu 134 Nein bei 12 Enthaltungen ist weni- ger ein Zeichen der verstandesmässigen Überzeugung der Parlamentarier, sondern des strammen Fraktionszwanges, der offenbar in allen Parteien ausser der SVP-Fraktion vorherrschte. Die Ausmar- chung an der Urne wird allerdings ohne Fraktionszwang erfolgen.

Bereits im Vorfeld der Debatte gab es zahlreiche Medienkommentare. Besonders hervorgehoben zu werden verdient das Interview im «Tages-Anzeiger» vom 4.3.2015 mit dem Kinderpsychotherapeuten Allan Guggenbühl. Dieser zweifelte am Nutzen der frühen schulischen Aufklärung. Zudem drohe bei der Prävention ein «Overkill». Er betonte: «Die Vorstellung, dass Kinder ihre Einstellung zur Sexualität dank schulischer Aufklärung markant verändern, ist naiv.» Weshalb also nicht gleich auf das mässigen- de sexualpädagogische Konzept der Volksinitiative einschwenken? Darauf gab es leider keine Antwort.

Starke Voten zugunsten der Schutzinitiative

Insgesamt zehn Rednerinnen und Redner präsentierten eine breite Palette von eindrücklichen Argu- menten zugunsten der Volksinitiative. Sebastian Frehner (SVP/BS), Co-Präsident des Initiativkomitees, brachte die Volksinitiative auf den Punkt: «Sexualkundeunterricht hat im Kindergarten nichts verlo- ren!». Jean-Pierre Grin aus der Waadt erklärte dem Plenum auf eindrückliche Weise, weshalb die Volksinitiative keineswegs in die kantonale Schulhoheit eingreift. Grundrechte schränkten die Bil- dungshoheit nicht ein.

Die Gegner der Volksinitiative liessen eins ums andere Mal erkennen, dass sie das Hauptanliegen der Initiative – nämlich den Schutz von 4–8-jährigen Kindern vor schamverletzendem Sexualkundeunter- richt – nicht verstanden hatten. Allen voran Bundesrat Johann Schneider-Ammann, der die Initiative zur Ablehnung empfahl, weil sie Kinder und Jugendliche nicht vor sexueller Gewalt, sexuell übertrag- baren Krankheiten und unerwünschten Schwangerschaften schützen würde. Ob er sich da nicht im Alter der Kinder tüchtig verschätzte?

Belustigend war die Mitteilung von Hans-Peter Portmann (FDP/ZH) an das Ratsplenum, Kommissions- sprecherin Galladé habe beim Erziehungsdepartement Basel-Stadt eine Sexbox angefordert und keine erhalten mit der Begründung, diese sei nicht für ein solches Zielpublikum bestimmt! Ob die Basler wohl immer noch etwas zu verbergen haben?

Mehrere Gegnerinnen und Gegner der Volksinitiative zollten in einem Punkt Respekt: Sie habe schon viel erreicht: Sie habe die da und dort vorkommenden Missstände bezüglich Sexualkundeunterricht aufgezeigt, den Lehrplan 21 zurückgestutzt, den Basler Sexualkundeunterricht entschärft und dazu beigetragen, dass das Luzerner «Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule» geschlossen wurde. Sie schlossen daraus, dass die Volksinitiative nun zurückgezogen werden könne. Sie habe schon alles erreicht, was sie erreichen wollte. Weit gefehlt, argumentierte Toni Bortoluzzi (SVP/ZH), solange das
BAG in seiner Strategieplanung die Einführung von obligatorischem Sexualkundeunterricht ab Kindergarten vorsehe.

Argumentativ zu weit aus dem Fenster lehnt sich Yvonne Gilli (SP/SG), wenn sie meint: «Es gibt sexuel- le Grundrechte, die zu schützen unser aller Aufgabe ist», und damit die Forderung nach obligatori- schem Sexualkundeunterricht ab Kindergarten verknüpft. Genau diese Grundrechte gibt es weder im geschriebenen noch im ungeschriebenen Bundesverfassungsrecht. Es ist vielmehr Ausdruck der «Déformation professionnelle» einer Nationalrätin, die gleichzeitig Präsidentin der Interessengruppe «Sexuelle Gesundheit Schweiz» ist. Oder hat sie Prävention als Marktlücke entdeckt und will sie zu einem Geschäftsmodell entwickeln? (vgl. dazu Aussage von Allan Guggenbühl im Tages-Anzeiger).

Hände weg von unseren Kindern!

«Präventionsunterricht im Kindergarten ohne sexuelle Inhalte schütze nicht vor Kindsmissbrauch», meinten einige Gegner der Initiative, so zum Beispiel Bea Heim (SP/SO). Dadurch spiele die Initiative Pädophilen in die Hände. «Falsch!», sagten die Befürworter und verwiesen auf Fachleute, u.a. Prof. Remo Largo. Auch Allan Guggenbühl meinte im Interview: «Wenn Kinder direkt angesprochen werden, reagieren sie mit Scham». Das bestätigt auch die bekannte deutsche Traumatherapeutin und Diplom- Psychologin Tabea Freitag aus Hannover: «Wenn ein Lehrplan genau definierte Ziele für Sexualkunde- unterricht ab Kindergarten (ab 4 J.) vorgibt, dann ist die Gefahr gross, dass die Lehrperson mit ihrer Antwort deutlich über die Frage des Kindes hinausgeht. Viele Kinder können die Antwort nicht mehr einordnen und bleiben verwirrt zurück. Schamgefühle und Grenzen der Kinder werden verletzt und begünstigen dadurch letztlich sexuellen Missbrauch.»

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat gestern, 15. Januar 2015, nach vorgängiger Anhörung des Komitees und von Experten, die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» mehrheitlich abgelehnt. Eindrückliche Referate vonseiten des Initiativkomitees – von Prof. Dr. Suzette Sandoz (Lib./VD) und Dr. Sebastian Frehner (SVP/BS) – sowie von Fachleuten vermochten die Kommissionsmitglieder nicht umzustimmen. Mehrfache falsche Aussagen in der bundesrätlichen Botschaft zur Initiative und vorgefasste ideologische Positionierungen hatten Politikerinnen und Politiker davon abgehalten, anderslautende Sachverhalte und Tatsachenberichte anzunehmen.

«Niemand plant die Einführung von obligatorischem Sexualkundeunterricht ab Kindergarten», heisst es mehrfach in der bundesrätlichen Botschaft zur Volksinitiative. – Falsch, sagten die Komiteevertreter und wiesen auf die beiden Strategiepapiere des Bundesamtes für Gesundheit («Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule» und «Nationales Programm HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS) 2011–2017») hin, welche ausdrücklich die Einführung eines schweizweiten obligatorischen Sexualkundeunterrichts ab Kindergarten vorsehen. Gegen diese staatliche Indoktrinierung durch das BAG ist die Volksinitiative der einzige Schutz.

«Präventionsunterricht ohne sexualkundlichen Inhalt schützt nicht vor sexuellen Übergriffen», lautet fast ein Dutzend Mal eine Meldung des Bundesrates. – Eine Falschmeldung, wie die Komiteevertreter darlegten: Gemäss dem Schweizer Arzt und Autor von Sachbüchern im Bereich Erziehungsfragen Prof. Dr. Remo Largo sei «in den ersten sechs Primarschuljahren überhaupt kein Sexualkundeunterricht nötig». Ein Präventionsunterricht mit Sexualkunde sei unwissenschaftlich und führe nur zu einer Verletzung der Schamgefühle der Kinder. Das Initiativkomitee ist der Überzeugung, dass es genügt, den Kindern beizubringen, dass niemand etwas an ihrer Intimzone zu suchen hat. Die Kinder müssen zudem wissen, dass man Stopp sagt, wenn Gefahr droht, und wo sie sich im Falle eines Übergriffs hinwenden sollen. Hingegen brauchen Kinder im Alter von 4–8 Jahren noch keinen Unterricht über den Sexualverkehr.

Die Rechtsprofessorin Dr. Suzette Sandoz klärte darüber auf, dass es nicht zulässig ist zu sagen, die Initiative beschneide die kantonale Schulhoheit. Die Initiative stärke vielmehr die Grundrechte der Kinder und Eltern im Bereich der Familiensphäre. Jeder, der staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen. Der Vorwurf des Bundesrates an die Adresse der Initianten enthält denn auch einen gewissen Zynismus, ist es doch gerade ein Bundesamt, das BAG, welches allen Kantonen einen obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten aufoktroyieren will.

Mehrheitlich nicht folgen wollte die Kommission auch den mahnenden Worten der Dipl. Psychotherapeutin und Fachbuchautorin Tabea Freitag, welche vor einem nicht altersgemässen Sexualkundeunterricht warnte, wie er vom BAG in dessen Strategiepapieren umrissen werde. Dieser Unterricht verletze die Schamgefühle der Kinder und führe zu Grenzverletzungen im Intimbereich. Die BAG-Strategiepapiere stützten sich inhaltlich weitgehend auf deutsche Sexualpädagogen ab, allen voran Prof. Uwe Sielert, dessen Ansichten auf triebmythologische und neomarxistische Theorien von Wilhelm Reich zurückgingen. Reich sah in der «sexuellen Befreiung» von Kindern die Voraussetzung zur Überwindung der bürgerlichen Familie. Ebenso vertrete Sielert die emanzipatorische Se-xualpädagogik des pädosexuellen deutschen Aktivisten Helmut Kentler. Gegen diese «Sexualerziehungswelle», die von der WHO und von Deutschland ausgeht und auf die Schweiz zukommt, schützt nur die Volksinitiative.

16.01.2015

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Der Bundesrat hat heute in einer «Botschaft» an das Parlament die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» abgelehnt. Für die Forderungen der Initiative sehe er keinen Anlass, denn «bereits heute findet im Kindergarten und bis gegen Ende der Primarschule kein obligatorischer Sexualkundeunterricht statt». Zum gegenteiligen Befund kommt just am gleichen Tag das Bundesgericht, das die Dispensationsgesuche von Basler Eltern ablehnt, welche ihre Kinder vom obligatorischen Sexualkundeunterricht befreien wollten. «Was stimmt jetzt, wer hat Recht?» – könnte man sich fragen. Richtig ist, dass sich die Volksinitiative gegen die Ziele des Bun- desamts für Gesundheit (BAG) richtet, schweizweit obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kin- dergarten einzuführen (siehe Planung NPHS 2011–2017). Im Kanton Basel-Stadt ist dieser Unter- richt ab Kindergarten bereits für obligatorisch erklärt. Schlimmer noch als die offensichtliche Igno- ranz des Bundesrates ist die Tatsache, dass er das Grundlagenpapier Sexualpädagogik des BAG für «wissenschaftlich» hält, basiert es doch auf umstrittenen und unwissenschaftlichen Arbeiten von Sexualpädagogen, die pädophilen Kreisen nahestehen.

Sinn und Notwendigkeit von Sexualkundeunterricht im Kindergarten und in den ersten zwei Klassen der Primarschule sind bisher noch nie je wissenschaftlich begründet worden. Zudem ist das Interesse daran bei den Kindern in der Regel nur marginal. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil zu den Dispensationsgesuchen festgehalten, dass das öffentliche Interesse an diesem Unterricht auch mit Unterricht «erst in höheren Klassen» erreicht werden könne. Das BAG hingegen will gemäss seiner Planung NPHS 2011–2017 schweizweit obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten einführen. Dieses Vorhaben ist vor allem ideologisch und nicht wissenschaftlich motiviert. Es verfolgt das Ziel, eine «Sexualpädagogik der Vielfalt» nach Uwe Sielert einzuführen (siehe diverse Zitate im Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule des BAG). Damit soll einer «Entnaturalisierung von Heterosexualität, Generativität und Kernfamilie» (Sielert) Vorschub geleistet werden. Durch Nivellierung oder Verletzung des Schamgefühls von Kindern soll die Widerstandsfähigkeit in Bezug auf gesunde Grenzen der Sexualität aufgebrochen (!) werden. Zurück bleiben verwirrte und in ihrer Integrität verletzte Kinder, welche anfällig sind für sexuelle Grenzverletzungen (siehe Internet-Chats, Sexting) und Missbrauch.

Der Lehrplan 21 hat Grundgedanken der Volksinitiative übernommen: Bis zum Alter der dritten Primarklasse soll kein Sexualkundeunterricht durchgeführt werden. Somit geben der Lehrplan 21 und auch das Bundesgericht der Volksinitiative unmittelbar Recht, welche als Hauptziel vor dem neunten Altersjahr ausser Präventionsunterricht keinen Sexualkundeunterricht zulassen will.

28.11.2014

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Das Bundesgericht lehnt die Gesuche zweier Basler Eltern um Dispensation ihrer Kinder vom Sexual- kundeunterricht im Kindergarten und in den ersten zwei Primarklassen ab. Anerkannt hat das Gericht, dass Sexualkundeunterricht in das Erziehungsrecht der Eltern, in den Schutz des Familienlebens und in die Glaubens- und Gewissensfreiheit eingreift. Hingegen sei von einem bloss «leichten» Eingriff auszugehen, da nur «reaktiver» und kein systematischer Unterricht geplant sei. Daher brauche es für diesen Unterricht keine explizite gesetzliche Grundlage. Das Bundesgericht hält den Unterricht zudem für verhältnismässig, bemerkt aber gleichzeitig völlig widersprüchlich, dass sich das öffentliche Interesse auch erreichen liesse, wenn der Unterricht erst «in höheren Klassen erteilt würde». Damit schwenkt das Bundesgericht auf die Leitlinie der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» ein, die im Frühjahr 2016 zur Volksabstimmung kommen wird. Zudem überlegen sich die Basler Eltern, den inhaltlich wider- sprüchlichen Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGHMR) weiter- zuziehen.

Die Basler Eltern nehmen den Entscheid des Bundesgerichts mit Unverständnis und Enttäuschung entgegen. Auf der einen Seite bestätigt das Bundesgericht ausdrücklich, dass Sexualunterricht in verfassungsmässige Grundrechte eingreift und das öffentliche Interesse an diesem Unterricht auch mit Unterricht «erst in höheren Klassen» erreicht würde. Andererseits qualifiziert es den Grundrechts- eingriff als nur «leicht» und als verhältnismässig. Damit konnte es die Dispensationsgesuche argumen- tativ dennoch ablehnen.

Das Bundesgericht verwickelt sich in Widersprüche

Das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts ist nicht frei von Widersprüchen. Gemäss Grundrechts- lehre ist zum Beispiel die Verhältnismässigkeit dann nicht gegeben, wenn das Ziel mit einem weniger schweren Grundrechtseingriff erreicht werden kann. Wenn also das Ziel des Sexualkundeunterrichts mit einem Unterricht «in höheren Klassen» erreicht werden kann, ist die Verhältnismässigkeit der Ablehnung von Dispensationsgesuchen in tieferen Klassen nicht gegeben. Allein schon deshalb hätte das Bundesgericht den Eltern Recht geben müssen.

Auf Unverständnis stösst auch die Aussage des Bundesgerichts, der geplante Sexualkundeunterricht sei nicht systematisch, sondern nur reaktiv vorgesehen. Das Bundesgericht erkannte nicht, dass gerade das Vorliegen eines Lehrplans mit Lernzielen für Sexualkundeunterricht in Basel-Stadt den Beweis für systematischen Sexualkundeunterricht darstellt. Oder sind neuerdings Lehrpläne und Lernziele nur dann einzuhalten, wenn Kinder zufälligerweise Fragen stellen?

Den beschwerdeführenden Eltern steht noch der Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen. Mit dem Entscheid hat das Bundesgericht indirekt der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» das Wort geredet. Diese Volksinitiative sieht zwar Präventionsunterricht vor Kindsmissbrauch ab Kindergarten vor, Sexualkundeunterricht soll aber
erst «in höheren Klassen erteilt werden». Die Initiative will keinen Sexualkundeunterricht vor dem neunten Altersjahr. Die Abstimmung dazu findet voraussichtlich im Frühjahr 2016 statt.

28.11.2014

 

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Aussagen des Bundesrates sind vierfach falsch

Mit Empörung hat das Initiativkomitee die irreführenden Aussagen des Bundesrates zur Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» zur Kenntnis genommen. Die Initiative sieht eine moderate Regelung der schulischen Sexualaufklärung vor, die die Erziehungshoheit der Eltern sicherstellt: Unterricht zur Prävention vor Kindsmissbrauch soll ab dem Kindergarten möglich sein, freiwilliger Sexualkundeunterricht ab dem 9. Altersjahr und obligatorischer Biologieunterricht ab dem 12. Altersjahr. Die Aussagen des Bundesrates sind vierfach falsch:

1. Die Initiative richtet sich nicht gegen die heute gültige Praxis in den Primarschulen. Obligatorischer Sexualkundeunterricht ist heute keine gültige Praxis in Schweizer Primarschulen. Mit Ausnahme von Basel-Stadt sind heute durchwegs Dispensationen möglich. Die Basler Regelung ist derzeit Gegenstand einer bundesgerichtlichen Überprüfung.

2. Absurd und zynisch ist die Aussage des Bundesrats, die Befürchtungen der Initianten seien unbegründet. Die Volksinitiative ist eine direkte Folge der Bemühungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), mit Millionen von Steuergeldern ein Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule in Luzern aufzubauen und schweizweit obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten einzuführen. Das Kompetenzzentrum musste inzwischen wieder geschlossen werden, an den Plänen eines staatlich verordneten Sexualkundeunterrichts ab Kindergarten im Sinne des Gender-Mainstreamings will das BAG aber festhalten.

3. Irreführend ist die Aussage, die Initiative greife in die verfassungsmässige Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden ein. Die Initiative sieht keine Kompetenzverschiebung vor. Die Initiative erinnert einzig daran, dass auch die Kantone sich an die verfassungsmässigen Grundrechte zu halten haben: Obligatorischer Sexualkundeunterricht im Kindergarten und in der Primarschule verletzt die Grundrechte der Kinder auf persönliche Freiheit und Unversehrtheit und auf Schutz der Privatsphäre.

4. Unwahr ist schliesslich die Aussage des Bundesrates, durch die Annahme der Volksinitiative würde die Prävention vor sexuellen Übergriffen behindert. Der Initiativtext sieht ausdrücklich die Prävention von Kindsmissbrauch bereits ab Kindergartenstufe vor.

 

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 Das Initiativkomitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» hat am Dienstag, 17. Dezember 2013, der Bundeskanzlei in Bern nach eigenen Angaben über 110’000 beglaubigte Unterschriften abgegeben. Das Volksbegehren richtet sich in erster Linie gegen die Pläne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), in der ganzen Schweiz ab Kindergartenstufe obligatorischen Sexualkundeunterricht einzuführen. Die gesammelten Unterschriften stammen aus der ganzen Schweiz. Ein besonders gutes Ergebnis wurde im Kanton Basel-Stadt erzielt.

Die Volksinitiative will in der Bundesverfassung festschreiben, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, und dass die Schulen ab dem neunten Altersjahr des Kindes ergänzend Sexualkunde- unterricht anbieten können. Darüber hinaus sollen ein Unterricht zur Prävention von Kindsmiss- brauch bereits ab Kindergarten und ein Biologieunterricht zur Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung ab dem zwölften Alterjahr möglich sein. Die Volks- initiative verfolgt mit diesem Konzept der Sexualaufklärung eine Stärkung der verfassungs- mässigen Grundrechte der persönlichen Freiheit des Kindes und der Eltern, des Schutzes der Unversehrtheit der Kinder und der Achtung des Privat- und Familienlebens.

Die Volksinitiative richtet sich in erster Linie gegen die Pläne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), welches klammheimlich unter dem Vorwand der Aidsprävention schweizweit obligatori- schen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten einführen will. Dieses Programm hat das BAG in seiner Planung „NPHS 2011-2017“ und im „Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule“ festgeschrieben. Letzteres wurde vom inzwischen wieder geschlossenen „Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule“ an der PHZ Luzern im Auftrag des BAG verfasst. Die provokativen „Sexboxen“ für Basler Kindergärten kamen zustande, nachdem die Leitung der Basler Volksschu- len das Programm des Luzerner Kompetenzzentrums umzusetzen begonnen hatte.

110’000 Unterschriften aus allen Landesteilen der Schweiz

Innerhalb der gesetzlichen Frist haben nun über 110’000 Stimmberechtigte zum Ausdruck ge- bracht, dass sie einen obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten ablehnen. Absolut am meisten zur Unterschriftensammlung beigetragen haben die Kantone Bern und Zürich mit je über 18’000 Unterschriften, gefolgt von St. Gallen mit über 13’000. Im Verhältnis zur stimmberech- tigten Bevölkerung steht aber an erster Stelle der Kanton Appenzell-Innerrhoden, wo fast 5% der Stimmbürgerinnen und -bürger die Initiative unterzeichnet haben. Bereits an zweiter Stelle aller Kantone folgt Basel-Stadt mit fast 5’000 Unterschriften bzw. über 4,4% aller Stimmberechtigten. Der Kanton St. Gallen folgt auch bei dieser Betrachtungsweise mit fast 4,4 % auf Platz 3.

Medienmitteilung, 17.12.2013 herunterladen

 

Unterschriftensammlung erfolgreich abgeschlossen

Das Initiativkomitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» hat am Dienstag, 17. Dezember 2013, der Bundeskanzlei in Bern nach eigenen Angaben über 110’000 beglaubigte Unterschriften abgegeben. Das Volksbegehren richtet sich in erster Linie gegen die Pläne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), in der ganzen Schweiz ab Kindergartenstufe obligatorischen Sexualkundeunterricht einzuführen. Die gesammelten Unterschriften stammen aus der ganzen Schweiz. Ein besonders gutes Ergebnis wurde im Kanton Basel-Stadt erzielt.

Die Volksinitiative will in der Bundesverfassung festschreiben, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, und dass die Schulen ab dem neunten Altersjahr des Kindes ergänzend Sexualkundeunterricht anbieten können. Darüber hinaus sollen ein Unterricht zur Prävention von Kindsmissbrauch bereits ab Kindergarten und ein Biologieunterricht zur Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung ab dem zwölften Alterjahr möglich sein. Die Volksinitiative verfolgt mit diesem Konzept der Sexualaufklärung eine Stärkung der verfassungsmässigen Grundrechte der persönlichen Freiheit des Kindes und der Eltern, des Schutzes der Unversehrtheit der Kinder und der Achtung des Privat- und Familienlebens.

Die Volksinitiative richtet sich in erster Linie gegen die Pläne des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), welches klammheimlich unter dem Vorwand der Aidsprävention schweizweit obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten einführen will. Dieses Programm hat das BAG in seiner Planung „NPHS 2011-2017“ und im „Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule“ festgeschrieben. Letzteres wurde vom inzwischen wieder geschlossenen „Kompetenzzentrum Sexualpädagogik und Schule“ an der PHZ Luzern im Auftrag des BAG verfasst. Die provokativen „Sexboxen“ für Basler Kindergärten kamen zustande, nachdem die Leitung der Basler Volksschulen das Programm des Luzerner Kompetenzzentrums umzusetzen begonnen hatte.

110’000 Unterschriften aus allen Landesteilen der Schweiz

Innerhalb der gesetzlichen Frist haben nun über 110’000 Stimmberechtigte zum Ausdruck gebracht, dass sie einen obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten ablehnen. Absolut am meisten zur Unterschriftensammlung beigetragen haben die Kantone Bern und Zürich mit je über 18’000 Unterschriften, gefolgt von St. Gallen mit über 13’000. Im Verhältnis zur stimmberechtigten Bevölkerung steht aber an erster Stelle der Kanton Appenzell-Innerrhoden, wo fast 5% der Stimmbürgerinnen und -bürger die Initiative unterzeichnet haben. Bereits an zweiter Stelle aller Kantone folgt Basel-Stadt mit fast 5’000 Unterschriften bzw. über 4,4% aller Stimmberechtigten. Der Kanton St. Gallen folgt auch bei dieser Betrachtungsweise mit fast 4,4 % auf Platz 3. 

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Unverständlich: Basler Appellationsgericht heisst obligatorischen Sexualkundeunterricht ab 4- bis 5-Jährige gut!

Im Sommer 2011 hatte das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten, d.h. für vier- bis fünfjährige Kinder, angeordnet. Dazu wurden Sex-Boxen geschaffen und Lernziele erstellt. 22 Basler Eltern reichten daraufhin Dispen­sationsgesuche ein, die allesamt vom Erziehungsdepartement und vom Gesamtregierungsrat abgelehnt wurden. Dagegen rekurrierten zwei Eltern an das Appella­tionsgericht. Mit der Abweisung ihres Rekurses schränkt das Gericht den Grundrechtsschutz der Eltern und der Kinder im Bereich der Erziehung ein. Damit sind die Eltern nicht einverstanden und erwägen den Weiterzug ans Bundesgericht. Das Initiativkomitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» ist enttäuscht über den Gerichtsentscheid und empfiehlt nun umso mehr die Unterstützung seiner eidgenössischen Volksinitiative.

 

Die Basler Eltern, welche vor zwei Jahren gegen die Einführung des obligatorischen Sexual­kundeunterrichts mit Sex-Boxen an den Basler Kindergärten und Primarschulen protestierten und für ihre Kinder Dispensationsgesuche einreichten, müssen sich noch weiter gedulden, bis sie Recht bekommen. Das Basler Appellationsgericht hat in einem für den Kanton höchstrichterlichen Entscheid dem Basler Erziehungsdepartement Recht gegeben, welches alle Dispensationsgesuche abgelehnt und somit den Zwang zum Sexualkundeunterricht einführen will (Obligatorium).

 

Die beschwerdeführenden Eltern, akademisch gebildete Schweizer Staatsbürger, Mitglieder der katholischen und reformierten Landeskirche, haben nie religiöse Argumente ins Feld geführt. Vielmehr machten sie die Grundrechte der Persönlichen Freiheit und des Schutzes der Kinder und des Familienlebens gemäss Artikel 10, 11 und 13 der Bundesverfassung geltend. Demnach haben ihre Kinder das Recht, sich nicht mit sexuellen Fragestellungen im Unterricht befassen und auch nicht an einschlägigen Übungen teilnehmen zu müssen. Es ist unverständlich, dass das Appellationsgericht diese Grundrechtsverletzungen gutheisst, obwohl dazu keine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht.

 

Das Basler Erziehungsdepartement steht mit seinem obligatorischen Sexualkundeunterricht in der Schweiz weitgehend alleine da: In keinem anderen Kanton gibt es derzeit obligatorischen Sexualkundeunterricht in Kindergarten oder Unterstufe. Zudem wurde kürzlich das ‘Kompetenz­zentrum Sexualpädagogik und Schule’ an der PHZ in Luzern geschlossen und auch der von der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz vorgestellte Lehrplan 21 sieht einen solchen Sexualkundeunterricht nur für Kinder im Alter von 11 bis 13 Jahren vor.

 

Umso mehr empfehlen wir nun die Unterstützung unserer Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule». Dafür wurden in den letzten Monaten bereits 75’000 Unterschriften gesammelt. Diese Volksinitiative wird Kinder im Alter von vier bis neun Jahren – auch im Kanton Basel-Stadt! – vor obligatorischem Sexualkundeunterricht schützen.