Zwei mutige Elternpaare gingen bis vors Bundesgericht. Damit setzten sie sich für die sexuelle Unversehrtheit vieler Kinder und die Elternrechte ein!
Die Basler Eltern wollten erreichen, dass sie ihre Kinder im Kindergarten und in den ersten zwei Primarklassen vom Sexualkundeunterricht dispensieren können. Das ablehnende Bundesgerichtsurteil anerkannte zwar, dass Sexualkundeunterricht in das Erziehungsrecht der Eltern, in den Schutz des Familienlebens und in die Glaubens- und Gewissensfreiheit eingreift. Hingegen sei von einem bloss «leichten» Eingriff auszugehen. Das Bundesgericht hält den Unterricht für verhältnismässig, bemerkt aber völlig widersprüchlich, dass sich das öffentliche Interesse auch erreichen liesse, wenn der Unterricht erst «in höheren Klassen erteilt würde». Das Bundesgericht erkannte nicht, dass gerade das Vorliegen eines Lehrplans mit Lernzielen für Sexualkundeunterricht in Basel-Stadt den Beweis für systematischen und nicht nur reaktiven Sexualkundeunterricht darstellt. (http:// schutzinitiative.ch/1412/medienmittei- lung-bundesgericht-lehnt-dispensations- gesuche-ab-obwohl-es-sexualkundeun- terricht-4-bis-8-jaehrige-fuer-unnoetig- haelt)
Die gleichen Eltern setzen sich mit der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» für einen nicht vor dem neunten Altersjahr erteilten Sexualkundeunterricht ein. Die Initiative kommt voraussichtlich im Frühjahr 2016 zur Abstimmung. Die mutigen und kämpferischen Eltern halten sich offen, den Fall an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen. Mögen ihnen die Kraft, Zeit, moralische Unterstützung und das Geld dazu nicht ausgehen!
Standpunkt, 6.1.2015