Der Bundesrat hat heute in einer «Botschaft» an das Parlament die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» abgelehnt. Für die Forderungen der Initiative sehe er keinen Anlass, denn «bereits heute findet im Kindergarten und bis gegen Ende der Primarschule kein obligatorischer Sexualkundeunterricht statt». Zum gegenteiligen Befund kommt just am gleichen Tag das Bundesgericht, das die Dispensationsgesuche von Basler Eltern ablehnt, welche ihre Kinder vom obligatorischen Sexualkundeunterricht befreien wollten. «Was stimmt jetzt, wer hat Recht?» – könnte man sich fragen. Richtig ist, dass sich die Volksinitiative gegen die Ziele des Bun- desamts für Gesundheit (BAG) richtet, schweizweit obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kin- dergarten einzuführen (siehe Planung NPHS 2011–2017). Im Kanton Basel-Stadt ist dieser Unter- richt ab Kindergarten bereits für obligatorisch erklärt. Schlimmer noch als die offensichtliche Igno- ranz des Bundesrates ist die Tatsache, dass er das Grundlagenpapier Sexualpädagogik des BAG für «wissenschaftlich» hält, basiert es doch auf umstrittenen und unwissenschaftlichen Arbeiten von Sexualpädagogen, die pädophilen Kreisen nahestehen.
Sinn und Notwendigkeit von Sexualkundeunterricht im Kindergarten und in den ersten zwei Klassen der Primarschule sind bisher noch nie je wissenschaftlich begründet worden. Zudem ist das Interesse daran bei den Kindern in der Regel nur marginal. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil zu den Dispensationsgesuchen festgehalten, dass das öffentliche Interesse an diesem Unterricht auch mit Unterricht «erst in höheren Klassen» erreicht werden könne. Das BAG hingegen will gemäss seiner Planung NPHS 2011–2017 schweizweit obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten einführen. Dieses Vorhaben ist vor allem ideologisch und nicht wissenschaftlich motiviert. Es verfolgt das Ziel, eine «Sexualpädagogik der Vielfalt» nach Uwe Sielert einzuführen (siehe diverse Zitate im Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule des BAG). Damit soll einer «Entnaturalisierung von Heterosexualität, Generativität und Kernfamilie» (Sielert) Vorschub geleistet werden. Durch Nivellierung oder Verletzung des Schamgefühls von Kindern soll die Widerstandsfähigkeit in Bezug auf gesunde Grenzen der Sexualität aufgebrochen (!) werden. Zurück bleiben verwirrte und in ihrer Integrität verletzte Kinder, welche anfällig sind für sexuelle Grenzverletzungen (siehe Internet-Chats, Sexting) und Missbrauch.
Der Lehrplan 21 hat Grundgedanken der Volksinitiative übernommen: Bis zum Alter der dritten Primarklasse soll kein Sexualkundeunterricht durchgeführt werden. Somit geben der Lehrplan 21 und auch das Bundesgericht der Volksinitiative unmittelbar Recht, welche als Hauptziel vor dem neunten Altersjahr ausser Präventionsunterricht keinen Sexualkundeunterricht zulassen will.
28.11.2014