Pressecommuniqué, 14.08.13

Unverständlich: Basler Appellationsgericht heisst obligatorischen Sexualkundeunterricht ab 4- bis 5-Jährige gut!

Im Sommer 2011 hatte das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt obligatorischen Sexualkundeunterricht ab Kindergarten, d.h. für vier- bis fünfjährige Kinder, angeordnet. Dazu wurden Sex-Boxen geschaffen und Lernziele erstellt. 22 Basler Eltern reichten daraufhin Dispen­sationsgesuche ein, die allesamt vom Erziehungsdepartement und vom Gesamtregierungsrat abgelehnt wurden. Dagegen rekurrierten zwei Eltern an das Appella­tionsgericht. Mit der Abweisung ihres Rekurses schränkt das Gericht den Grundrechtsschutz der Eltern und der Kinder im Bereich der Erziehung ein. Damit sind die Eltern nicht einverstanden und erwägen den Weiterzug ans Bundesgericht. Das Initiativkomitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» ist enttäuscht über den Gerichtsentscheid und empfiehlt nun umso mehr die Unterstützung seiner eidgenössischen Volksinitiative.

 

Die Basler Eltern, welche vor zwei Jahren gegen die Einführung des obligatorischen Sexual­kundeunterrichts mit Sex-Boxen an den Basler Kindergärten und Primarschulen protestierten und für ihre Kinder Dispensationsgesuche einreichten, müssen sich noch weiter gedulden, bis sie Recht bekommen. Das Basler Appellationsgericht hat in einem für den Kanton höchstrichterlichen Entscheid dem Basler Erziehungsdepartement Recht gegeben, welches alle Dispensationsgesuche abgelehnt und somit den Zwang zum Sexualkundeunterricht einführen will (Obligatorium).

 

Die beschwerdeführenden Eltern, akademisch gebildete Schweizer Staatsbürger, Mitglieder der katholischen und reformierten Landeskirche, haben nie religiöse Argumente ins Feld geführt. Vielmehr machten sie die Grundrechte der Persönlichen Freiheit und des Schutzes der Kinder und des Familienlebens gemäss Artikel 10, 11 und 13 der Bundesverfassung geltend. Demnach haben ihre Kinder das Recht, sich nicht mit sexuellen Fragestellungen im Unterricht befassen und auch nicht an einschlägigen Übungen teilnehmen zu müssen. Es ist unverständlich, dass das Appellationsgericht diese Grundrechtsverletzungen gutheisst, obwohl dazu keine ausreichende gesetzliche Grundlage besteht.

 

Das Basler Erziehungsdepartement steht mit seinem obligatorischen Sexualkundeunterricht in der Schweiz weitgehend alleine da: In keinem anderen Kanton gibt es derzeit obligatorischen Sexualkundeunterricht in Kindergarten oder Unterstufe. Zudem wurde kürzlich das ‘Kompetenz­zentrum Sexualpädagogik und Schule’ an der PHZ in Luzern geschlossen und auch der von der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz vorgestellte Lehrplan 21 sieht einen solchen Sexualkundeunterricht nur für Kinder im Alter von 11 bis 13 Jahren vor.

 

Umso mehr empfehlen wir nun die Unterstützung unserer Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule». Dafür wurden in den letzten Monaten bereits 75’000 Unterschriften gesammelt. Diese Volksinitiative wird Kinder im Alter von vier bis neun Jahren – auch im Kanton Basel-Stadt! – vor obligatorischem Sexualkundeunterricht schützen.