Reisekontrolle und Sexualerziehung

Schweizerzeit, 26.10.12

Ein Epidemiegesetz sollte den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten verhüten und bekämpfen (Art. 2 EpG). Dass das wichtig ist, ist unbestritten. Das Parlament hat nun aber Änderungen beschlossen, die deutlich über diesen Auftrag hinausschiessen.

Das revidierte Epidemiegesetz schafft die Rechtsgrundlage für den staatlich verordneten Impfzwang, die Fichienmg der Bürger und die obligatorische Sexualerziehung ab vier Jahren. Diese totalitären Ansprüche untergraben unsere freiheitliche Ordnung und sind einer freien Schweiz unwürdig. Es liegt jetzt an uns, die Notbremse zu ziehen. Unterschreiben Sie das Referendum!

Staatlicher Sex-Unterricht im Kindergarten

Unter dem Vorwand, die Kinder über Geschlechtskrankheiten wie AIDS aufklären zu wollen, will das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Schulhoheit der Kantone aushebeln. Mit Art. 19 des revidierten Epidemiegesetzes will der Bund die Grundlage für die flächendeckende Einführung der Sexualerziehung in Kindergarten und Schule schaffen. Ein perfider «Schlungg» mit fragwürdigen Folgen für unsere Kinder. Die treibenden Kräfte dahinter: Funktionäre des BAG und umstrittene Sexualpädagogen.
Wer die bereits vorhandenen «Aufklärungsprogramme» studiert, merkt rasch, wohin die Reise führt. Es wird die Ideologie vermittelt, wonach schon Kinder sexuelle Wesen seien, die wissen müssten, wie man onaniert und beim Geschlechtsverkehr verhütet. Was hat das bitte schön mit Krankheitsprävention zu tun? Sexualaufldärung ist Sache der Eltern und nicht des Staates!
Helfen Sie mit und unterschreiben Sie das Referendum gegen das Epidemiegesetz noch heute. Besten Dank!

Anian Liebrand