
Aktuell
Die Verantwortung für die Teilnahme am Sexualkundeunterricht sollen die Kinder tragen?!
Mit Entscheid vom 3. Juli 2012 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Rekurse jener Eltern abgelehnt, welche um Dispensation ihrer Kinder vom obligatorischen Sexualkundeunterricht an den Basler Kindergärten bzw. in der 1. und 2. Primarschulklasse ersucht hatten.
Der Entscheid bestätigt, dass im Lehrplan neu Sexualkundeunterricht zwingend vorgesehen ist und in die Grundrechte der betroffenen Kinder und Eltern eingegriffen wird. Der Regierungsrat wertet die Eingriffe aber nur als leicht und daher hinnehmbar. Die Grenze will er dort ziehen, wo ein Kind gegen seinen ausdrücklichen Willen zur aktiven Teilnahme am Sexualkundeunterricht gezwungen wird. Mit dem Alter der betroffenen Kinder setzt sich der Regierungsrat nicht auseinander.
Die Einschätzungen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt teilen wir nicht. Aufgrund der höchstpersönlichen Natur des Themas Sexualität und mit Blick auf das Alter der betroffenen Kinder ist von einem schweren Grundrechtseingriff auszugehen. Sodann verkennt der Regierungsrat die Fähigkeit von Kindergärtlern und Primarschülern im Alter zwischen 4 und 9 Jahren, sich der Teilnahme am Sexualkundeunterricht zu entziehen und überträgt ihnen zugleich die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung des Sexualkundeunterrichts. Die Betroffenen sind derzeit daran, die weiteren rechtlichen Schritte zu prüfen.
Soll Sexualkundeunterricht erst nach dem neunten Altersjahr erfolgen und freiwillig bleiben?
Eine Volksinitiative macht sich stark für den «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule». Unter anderem soll Sexualkundeunterricht vor dem neunten Altersjahr untersagt sein. Der Rücktritt eines wegen Kindsmissbrauch verurteilten Initiativkomitee-Mitglieds machte kurzfristig einen Neustart des Volksbegehrens nötig.
Sexualerziehung soll Sache der Eltern bleiben
Presseberichten über die «Sexboxen», die in Basel ab August 2011 in Kindergärten und Schulen eingeführt werden sollten, wollten besorgte Eltern wissen, was dahintersteckt. Aufgrund des in einer dieser «Sexboxen» vorgefundenen pornografischen Materials unterstützten die Eltern eine Petition gegen die Sexualisierung der Volksschule und wollten einen Bogen samt Bildern aus einem zur «Sexbox» gehörenden Buch an die Bevölkerung verschicken. Die Post verweigerte den Versand jedoch mit dem Hinweis, die für die Sexualaufklärung gedachten Bilder seien pornografisch! Gleichzeitig stellten die Eltern fest, dass es neu einen Leitfaden mit Lernzielen für den Sexualkundeunterricht gibt. Es sollte zwar kein Fach geben, das so heisst, aber der Unterricht sollte fächerübergreifend stattfinden und zwingend sein. Dispensationsgesuche besorgter Eltern lehnte das Basler Erziehungsdepartement ab. Mit Unterstützung von Politikern haben sich die Eltern darauf entschlossen, eine Initiative zu lancieren. Der obligatorische Sexualkundeunterricht in der Schule ist gegen die Grundrechte der persönlichen Freiheit, des Schutzes der Unversehrtheit der Kinder und der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Ein Gesetz, das diese Grundrechtsverletzung legitimiert, gibt es in der Schweiz nicht. Deshalb ist der obligatorische Sexualkundeunterricht illegal. Die Grundrechte sind in der Bundesverfassung im Hinblick auf den Sexualkundeunterricht wenig explizit geregelt. Sie könnten durch ein Gesetz eingeschränkt werden.
Es braucht einen Grundrechtsartikel, der explizit zum Ausdruck bringt, dass es für Kindergarten und die ersten zwei Klassen keinen Sexualkundeunterricht geben darf. Wenn dies festgeschrieben steht, kann dieser Verfassungsartikel nicht mehr eingeschränkt werden. So verfolgt die Initiative denn auch folgende fünf Hauptziele: Sie will in der Verfassung festschreiben, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, es vor dem vollendeten neunten Altersjahr keinen Sexualkundeunterricht geben darf, ab dem vollendeten neunten Altersjahr freiwilliger Sexualkundeunterricht möglich ist, ab dem vollendeten zwölften Altersjahr ein obligatorischer Biologieunterricht (nicht Sexualkundeunterricht) über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung erteilt werden soll, ab dem Kindergarten hingegen schon Präventionsunterricht gegen Kindsmissbrauch erteilt wird. Es geht nicht darum, dass Kinder keine präventive Aufldärung erhalten sollen, sondern darum, dass die Kinder vor nicht stufengerechtem Sexualunterricht verschont werden. Die Sexualität ist Sache des Einzelnen. Der Zwang zur Teilnahme greift in den Schutzbereich ein. Die Eltern können alters- und entwicklungsgerecht auf Themen der Sexualität eingehen. Sexualerziehung durch die Schule verletzt das Recht der Eltern auf Erziehung, behandelt alle Kinder gleich, obwohl gerade in dieser höchst persönlichen Frage kein Kind gleich ist. Sexualerziehung mit ihren Normen und Werthaltungen gehört weiterhin in den Verantwortungsbereich der Eltern.
Unterschriftensammlung gestartet!
Mit der Veröffentlichung des unveränderten Initiativtextes im Bundesblatt von heute, 19. Juni 2012, startet das Initiativkomitee per sofort mit der Unterschriftensammlung für die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule».
Das Initiativkomitee wird getragen von 25 Persönlichkeiten aus CVP, FDP, EDU, EVP, Lega dei Ticinesi sowie SVP und von betroffenen Eltern, die aus allen Landesteilen stammen. Präsidiert wird das Komitee von SVP-Nationalrat Dr. iur. Sebastian Frehner, CVP Alt-Nationalrat Pius Segmüller sowie Frau Ulrike Walker, parteilose Familienfrau.
Das Initiativkomitee ist stolz darauf, dass das Komitee trotz der Anfangsschwierigkeiten bis auf ein Mitglied unverändert zusammengeblieben ist, um die Volksinitiative vor Volk und Stände zu bringen. Aufgrund der grossen Unterstützung aus der Bevölkerung ist das Komitee zuversichtlich, die benötigten Unterschriften rasch sammeln und einreichen zu können.
Ziel der Volksinitiative ist es, Kinder vor der Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule zu schützen. Dies soll durch drei Massnahmen erreicht werden: Erstens legt die Volksinitiative fest, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, zweitens untersagt sie schulischen Sexualkundeunterricht vor dem neunten Altersjahr, und drittens unterstützt sie Präventionsunterricht bereits ab Kindergarten zum Schutz vor Kindsmissbrauch. Kinder sollen ihre Kindheit unbeschwert erleben dürfen! So lautet das Ziel der Volksinitiative.
Für weitere Fragen stehen Ihnen zur Verfügung:
- NR Dr. iur. Sebastian Frehner, Tel. 079 620 71 04
- a.NR Pius Segmüller, Tel. 079 352 92 19
- Frau Ulrike Walker, Tel. 061 274 08 68
- Initiativbüro: Tel. 061 702 01 00, info@schutzinitiative.ch



Zum Rückzug der Sexualkunde-Initiative
Neustart ohne Altlasten
Einen schlechteren Start hätte die Initiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Volksschule» nicht erwischen können: Schon drei Tage nach der Lancierung redete niemand mehr von den Anliegen der Initianten. Schlagzeilen machte stattdessen ein verurteilter Kinderschänder – der CoPräsident des Initiativkomitees. Auch wenn sich die Initianten sofort vom pädophilen Vater distanzierten, blieb sein Name offiziell mit dem Anliegen verknüpft: Ist eine Initiative lanciert, können im Bundesblatt nachträglich keine Änderungen mehr angebracht werden.
Mit dieser Altlast wollten die Initianten nicht weiter auf den Strassen Unterschriften sammeln. Es ist daher folgerichtig, dass sie ihre Initiative selbst zum Absturz brachten, indem sie nur eine einzige Unterschrift einreichten. Nach diesem Befreiungsschlag steht der Weg frei für die Neulancierung der Initiative mit neu besetztem Komitee.
Der Sexualkunde-Initiative bläst ein frostiger Wind entgegen. Alle grossen Parteien ausser der SVP haben ihre Ablehnung deutlich gemacht. Doch das Thema Sexualkunde liegt zumindest gewissen Kreisen der Bevölkerung auf dem Magen. Ein Brief «gegen die Sexualisierung der Volksschule», den Ulrich Schlüer vergangenes Jahr an die Konferenz der Erziehungsdirektoren schickte, dokumentiert das grosse Unbehagen: Der Brief hatte 90 000 Unterschriften. Es wäre daher verfrüht, den Tod der Sexualkunde-Initiative herbeizureden.
karen.schaerer@azmedien.ch
Bern, 5. Juni 2012
PRESSECOMMUNIQUÉ
Volksinitiative wird noch im Juni neu lanciert
Am 17. April 2012 wurde die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule » lanciert. Mittels dreier Massnahmen will sie die Kinder vor der Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule schützen: Erstens erklärt sie, dass Sexualerziehung Sache der Eltern ist, zweitens untersagt sie schulischen Sexualkundeunterricht vor dem neunten Altersjahr, und drittens unterstützt sie Präventionsunterricht bereits ab Kindergarten zum Schutz vor Kindsmissbrauch. Kinder sollen ihre Kindheit unbeschwert erleben dürfen! So lautet das Ziel der Volksinitiative.
Kurz nach dem Start der Volksinitiative wurde bekannt, dass ein Mitglied des Initiativkomitees in weit zurückliegender Vergangenheit eine gerichtliche Verurteilung aufwies, die er dem Initiativkomitee gegenüber verschwiegen hatte. Der Betreffende wurde zum unverzüglichen Rücktritt aus dem Initiativkomitee aufgefordert.
Das Initiativkomitee hat beschlossen, die Volksinitiative mit einem bereinigten Komitee neu zu lancieren. Mit der heutigen Bekanntgabe im Bundesblatt, wonach die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative vom 17. April 2012 abgeschlossen ist, wurde ein formeller Zwischenschritt auf dem Weg zur Neulancierung erreicht. Das Initiativkomitee teilt mit, dass es denselben Initiativtext und mit dem gleichen Titel, «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», bereits wieder bei der Bundeskanzlei eingereicht hat. Die Bundeskanzlei wird keine nochmalige Vorprüfung vornehmen und die Volksinitiative in den nächsten Wochen, d.h. noch in der zweiten Hälfte des Monats Juni, zur Unterschriftensammlung freigeben.
Das Initiativkomitee ist sich der grossen Bedeutung der Volksinitiative im Hinblick auf den Schutz der Kinder und Jugendlichen bewusst und will deshalb das entsprechende Grundrecht, Artikel 11 der Bundesverfassung, um Bestimmungen zur Sexualerziehung ergänzen. Das Initiativkomitee betrachtet es als einen Erfolg für das Anliegen der Volksinitiative, dass es ihm gelungen ist, die Volksinitiative mit 25, meist national bekannten Persönlichkeiten unverzüglich neu zu lancieren. Von Gesetzes wegen wären nur sieben Komiteemitglieder erforderlich gewesen.
Weitere Angaben erfolgen am Tag der Neulancierung der Volksinitiative.
Überparteiliches Komitee «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», Postfach, 4011 Basel, Tel. 061 702 01 00, Fax 061 702 01 04, www.schutzinitiative.ch, info@schutzinitiative.ch , PC 70-80 80 80-1
Eidg. Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» lanciert
Immer häufiger werden unsere Kinder in Kindergärten und Primarschulen mit Pornografie und Sexualkundeunterricht belästigt. Im Kanton Basel beispielsweise wurden für unsere Kinder «Sexboxen» mit pornografischem Inhalt bereitgestellt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will mit Millionen von Steuergeldern in allen Kindergärten und Primarschulen der Schweiz obligatorischen Sexualkundeunterricht einführen. Diese staatlich geförderte Sexualisierung unserer Kinder müssen wir stoppen! Unsere Jüngsten haben ein Recht darauf, unbeschwert und ohne Pornographie aufzuwachsen. Deshalb fordert die Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule»:
1. Kein Sexualkundeunterricht vor 9 Jahren. Sexboxen oder Ähnliches in Kindergarten und den ersten zwei Primarklassen müssen eingezogen werden.
2. Ab 9 Jahren freiwilliger Sexualkundeunterricht. Mit dem Einverständnis der Eltern können Klassenlehrpersonen freiwilligen Sexualkundeunterricht erteilen.
3. Ab 12 Jahren obligatorischer Biologieunterricht. Biologielehrpersonen können Unterricht über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung erteilen.
So schützen wir unsere Kleinsten vor Pornographie und Sexualisierung. Sexualerziehung bleibt Sache der Eltern. Das Recht der Kinder auf ein altersgerechtes Grundwissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung sowie der Schutz vor sexuellem Missbrauch bleiben gewahrt.
Dieser Schutz muss als Grundrecht der Eltern und ihrer Kinder und Jugendlichen in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert werden. Um dies zu erreichen, hat das überparteiliche Komitee am 17. April 2012 in Bern die Eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule» lanciert.
