Kindgerechte Aufklärung
Es ist äusserst bedauerlich, dass Markus Melzl den Inhalt der Volksinitiative «Schutz vor Sexualisierung in Kinder- garten und Primarschule» nicht richtig gelesen hat und damit den Eindruck vermittelt, die Initiative verbiete die Sexualaufldärung vor dem 9. Schuljahr («Sexualkundeunterricht bitte mehr Gelassenheit», BaZ 19. 6. 2014). Auch wenn das nur ein Verschreiber des ehemaligen Kriminalkommissärs und Sprechers der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ist richtig heisst es «ab dem vollendeten 9. Altersjahr» kann freiwillige Sexualkunde erteilt werden, wenn Eltern diese lieber an die Schule delegieren wollen.